Ausmass: Die ausgemessenen m2 beinhalten alle zu bearbeitenden Stoffflächen.
Es werden nur ganze Stoffflächen und nicht einzelne Teile von Stoffflächen bearbeitet.
Bis 10m2 pauschal |
CHF 300.– |
11 - 50 m2 | CHF 29.50 |
51 - 100 m2 | CHF 28.00 |
101 - 150 m2 | CHF 26.50 |
151 - 200 m2 | CHF 24.50 |
Ab 200m2 nach Offerte
exkl. Mehrwertsteuer
Der offerierte Preis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet die beidseitige Reinigung, sowie die Imprägnierung der Wetterseite der Stoffe. Kleinere Reparaturarbeiten (max. 5% des Offertbetrages) sind im Fakturabetrag inbegriffen. Grössere Reparaturen werden separat offeriert und in Rechnung gestellt. Die Offerte ist zwei Jahre ab Offertdatum gültig. Bei einer Auftragswiederholung innert zwei Jahren gelten dieselben Preise. Wegpauschale nach Absprache.
Der Zeitpunkt der Auftragsausführung wird mit dem Kunden abgesprochen. Der Ausführungstermin kann wegen widriger Umstände, z. B. Witterung, verschoben werden, d. h. es wird ein neuer Termin vereinbart. Kleinere Aufträge (bis 20 m2) können erst ausgeführt werden, wenn in der näheren Umgebung (20 km) ein anderer Auftrag ausgeführt wird.
Der Auftrag wird nach besten Kenntnissen ausgeführt, doch können bei extremer Verschmutzung der Stoffe Flecken - wie Oel, Fett, Farbe, Chemie, Schimmel- und Stockflecken etc., nach der Behandlung evtl. noch schwach sichtbar sein. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die ausführende Firma auf spezielle Gegebenheiten oder Gefahren aufmerksam zu machen. Die Arbeitsflächen unter- und drei Meter rund um den Arbeitsplatz müssen frei von beweglichen Gegenständen sein. Die ausführende Firma ist haftpflichtversichert. Stromanschluss (220 Volt, 3-polig, 10 Amp. träge) und Kaltwasseranschluss werden vom Auftraggeber gestellt.
Löcher oder Risse im Stoff werden nach Möglichkeit mit Originalstoffen im "Hot-Melt"-Verfahren repariert. Offene Nähte werden von Hand mit gewachstem Zwirn nachgenäht.
Im Normalfall werden die Arbeiten vor Ort an montierten Anlagen mit Wasserhochdruck ausgeführt. Im Ausnahmefall können die Arbeiten bei einer demontierten Anlage vor Ort, oder bei der ausführenden Firma vorgenommen werden.
Die Garantie auf die Imprägnierung, d. h. auf absolute Wasserundurchlässigkeit, beträgt zwei Jahre. Die Garantie fällt weg, wenn nach der Imprägnierung die Stoffe in irgendeiner Form bearbeitet werden oder durch Fremdeinflüsse Reinigungs- oder andere chemische Materialien mit den Stoffen in Berührung kommen.
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