Richtpreise
Preise
Ausführungstermin
Ausmass:Die ausgemessenen m² beinhalten alle zu bearbeitenden Stoffflächen.
Es werden nur ganze Stoffflächen und nicht einzelne Teile von Stoffflächen bearbeitet.
Bis 10m² pauschal CHF 350.-
ab 10m² CHF 35 /m² Imprägnierung CHF 5 /m²
Allgemein
Der Auftrag wird nach besten Kenntnissen ausgeführt, doch können bei extremer Verschmutzung der Stoffe Flecken - wie Oel, Fett, Farbe, Chemie, Schimmel- und Stockflecken etc., nach der Behandlung evtl. noch schwach sichtbar sein. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die ausführende Firma auf spezielle Gegebenheiten oder Gefahren aufmerksam zu machen. Die Arbeitsflächen unter- und drei Meter rund um den Arbeitsplatz müssen frei von beweglichen Gegenständen sein. Die ausführende Firma ist haftpflichtversichert. Stromanschluss (220 Volt, 3-polig, 10 Amp. träge) und Kaltwasseranschluss werden vom Auftraggeber gestellt.
Der offerierte Preis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet die beidseitige Reinigung Kleinere Reparaturarbeiten (max. 5% des Offertbetrages) sind im Fakturabetrag inbegriffen. Grössere Reparaturen werden separat offeriert und in Rechnung gestellt. Die Imprägnierung wird separat verrechnet. Wegpauschale nach Absprache.
Reparaturen
Löcher oder Risse im Stoff werden nach Möglichkeit mit Originalstoffen im "Hot-Melt"-Verfahren repariert. Offene Nähte werden von Hand mit gewachstem Zwirn nachgenäht.
Ort
Im Normalfall werden die Arbeiten vor Ort an montierten Anlagen mit Wasserhochdruck ausgeführt. Im Ausnahmefall können die Arbeiten bei einer demontierten Anlage vor Ort, oder bei der ausführenden Firma vorgenommen werden.
Der Zeitpunkt der Auftragsausführung wird mit dem Kunden abgesprochen. Der Ausführungstermin kann wegen widriger Umstände, z. B. Witterung, verschoben werden, d. h. es wird ein neuer Termin vereinbart. Kleinere Aufträge (bis 20 m²) können erst ausgeführt werden, wenn in der näheren Umgebung (20 km) ein anderer Auftrag ausgeführt wird.
Garantie
Die Garantie auf die Imprägnierung, d. h. auf absolute Wasserundurchlässigkeit, beträgt zwei Jahre. Die Garantie fällt weg, wenn nach der Imprägnierung die Stoffe in irgendeiner Form bearbeitet werden oder durch Fremdeinflüsse Reinigungs- oder andere chemische Materialien mit den Stoffen in Berührung kommen.