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Richtpreise
 

Preise
 

Ausführungstermin
 

Ausmass:Die ausgemessenen m²  beinhalten alle zu bearbeitenden Stoffflächen.

Es werden nur ganze Stoffflächen und nicht einzelne Teile von Stoffflächen bearbeitet.

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Bis 10m² pauschal   CHF 350.-

ab 10m²                    CHF   35 /m² Imprägnierung         CHF     5 /m²

Allgemein

Der Auftrag wird nach besten Kenntnissen ausgeführt, doch können bei extremer Verschmutzung der Stoffe Flecken - wie Oel, Fett, Farbe, Chemie, Schimmel- und Stockflecken etc., nach der Behandlung evtl. noch schwach sichtbar sein. Der Auf­­traggeber hat die Pflicht, die ausführende Firma auf spezielle Gegebenheiten oder Gefahren aufmerksam zu machen. Die Arbeitsflächen unter- und drei Meter rund um den Arbeitsplatz müssen frei von beweglichen Gegenständen sein. Die ausführende Firma ist haft­pflicht­versichert. Stromanschluss (220 Volt, 3-polig, 10 Amp. träge) und Kaltwasseranschluss werden vom Auftraggeber gestellt.

Der offerierte Preis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet die beidseitige Reinigung Kleinere Reparaturarbeiten (max. 5% des Offertbetrages) sind im Fakturabetrag inbegriffen. Grössere Reparaturen werden separat offeriert und in Rechnung gestellt. Die Imprägnierung wird separat verrechnet. Wegpauschale nach Absprache.

Reparaturen

Löcher oder Risse im Stoff werden nach Möglichkeit mit Originalstoffen im "Hot-Melt"-Verfahren repariert. Offene Nähte werden von Hand mit gewachstem Zwirn nachgenäht.

Ort
 

Im Normalfall werden die Arbeiten vor Ort an montierten Anlagen mit Wasser­hoch­druck ausgeführt. Im Ausnahmefall können die Arbeiten bei einer demontierten Anlage vor Ort, oder bei der ausführenden Firma vorgenommen werden.

Der Zeitpunkt der Auftragsausführung wird mit dem Kunden abgesprochen. Der Ausführungstermin kann wegen widriger Umstände, z. B. Witterung, verschoben werden, d. h. es wird ein neuer Termin vereinbart. Kleinere Aufträge (bis 20 m²) können erst ausgeführt werden, wenn in der näheren Umgebung (20 km) ein anderer Auftrag ausgeführt wird.

Garantie

Die Garantie auf die Imprägnierung, d. h. auf absolute Wasserundurchlässigkeit, beträgt zwei Jahre. Die Garantie fällt weg, wenn nach der Imprägnierung die Stoffe in irgendeiner Form bearbeitet werden oder durch Fremdeinflüsse Reinigungs- oder andere chemische Materialien mit den Stoffen in Berührung kommen.

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